Schweinehaltung

in Österreich

im Überblick

Mindeststandards in der Schweinehaltung

Schweine sind intelligente und soziale Tiere. Bei der Tierhaltung von Schweinen muss darauf geachtet werden, dass sie ihre Verhaltensweisen bestmöglich ausüben können.


Jede Form der Haltung stellt einen Kompromiss dar zwischen den arbeitswirtschaftlichen Ansprüchen der Landwirtinnen und Landwirte und den Tieren.


Im Gesetz sind die Mindestanforderungen an die Haltung der Tiere festgelegt. Das AMA-Gütesiegel baut auf diesen Anforderungen auf und geht teilweise über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus.

Beschäftigungsmaterial

Schweine müssen ständigen Zugang zu ausreichend organischen Materialien haben, die sie bekauen, untersuchen und bewegen können. Das können Holzblöcke, Hanfseile, Stroh- oder Heuraufen etc. sein.

Fütterung

Ernährungsphysiologisch gesehen sind Schweine (wie wir Menschen) Allesfresser. Das bedeutet, dass sie in der Natur pflanzliche und tierische Nahrung gleichermaßen fressen.


In der landwirtschaftlichen Schweinemast werden die Schweine vegetarisch, meist sogar vegan ernährt. Deshalb ist eine Menü-Zusammensetzung hinsichtlich ausreichender Versorgung mit allen notwendigen Nährstoffen besonders wichtig.

Die Schweine bekommen mehrmals täglich ein vollwertiges Menü aus Mais(kornschrot), Weizen, Gerste und Sojaschrot. Die Zusammensetzung variiert zwischen den Betrieben und ist stark abhängig von dem was auf den Feldern des Betriebs angebaut wird.


Daneben erhalten die Tiere auch eine Mineralstoff-/Vitaminmischung. Beschaffenheit, Menge und Qualität müssen auf die Bedürfnisse der Tiere abgestimmt sein. Jüngere Tiere brauchen für den Muskelaufbau mehr Eiweiß, das bei den älteren dann reduziert werden kann. Die Fütterung erfolgt daher in Phasen und ist auf die Gewichtsbereiche der Tiere abgestimmt.

Bewegungsfreiheit und Sozialverhalten

Der Stall muss den Bedürfnissen der Tiere angepasst sein. Im Stall werden Schweine in Buchten mit rund 10 bis 20 Tieren gehalten. Die Anbindehaltung von Schweinen ist verboten.

Da Schweine sehr soziale Tiere sind, müssen Absetzferkel sowie Mastschweine in Gruppen gehalten werden.

Gliederung in Funktionsbereiche

Nach Möglichkeit teilen sich Schweine ihren Lebensraum entsprechend ihren Bedürfnissen in einen Liegebereich, einen Aktivitätsbereich und einen Kotbereich ein. Wie und wo die Funktionsbereiche sind, ist betriebsspezifisch.

Mastschweinehaltung: Welche Arten gibt es?

Schweine werden in Österreich überwiegend in klimatisierten Stallungen gehalten. Die Freilandhaltung und die Bio-Haltung von Schweinen haben in Österreich nur einen äußerst geringen Anteil, der aber stetig wächst.

Stallhaltung von Schweinen

Die Stallsysteme in der Schweinemast können je nach Haltungsverfahren (strohlos oder eingestreut), nach räumlicher Gestaltung der Funktionsbereiche (getrennte Funktionsbereiche für Liegen und Misten oder kombinierte Funktionsbereiche für Liegen und Misten) oder auch nach Bauweise (offen bzw. geschlossen) unterschieden werden.

Bei Ställen mit Vollspaltenböden besteht die gesamte Liege- und Bewegungsfläche aus Spaltenboden. Spaltenböden aus Beton müssen aus Flächenelementen bestehen und dürfen keine durchgehenden Schlitze aufweisen. Die Ausführung der Spalten (Schlitzweiten und Auftrittsbreiten) sind gesetzlich genau festgelegt.


Bei Spaltenböden gelangen Kot und Harn in den darunterliegenden Güllekeller. Das ist arbeitswirtschaftlich weniger aufwändig und bringt saubere Tiere. Aus tierethischer Sicht sind Strohsysteme den Vollspaltensystemen zu bevorzugen, diese sind jedoch arbeitsaufwändiger. Dieser Mehraufwand geht mit erhöhten Haltungskosten und schlussendlich mit einem höheren Fleischpreis einher.


Im Rahmen der freiwilligen Zusatzmodule im AMA-Gütesiegel-Programm gibt es hinsichtlich verbesserter Tierhaltung bzw. Tierwohl zwei Stufen. Im Zusatzmodul „Mehr Tierwohl - gut“ haben die Schweine um 60 Prozent mehr Platz (als es die Gesetzgebung vorschreibt) und außerdem ist die Haltung auf Vollspaltenböden verboten.


Den Tieren muss eine planbefestigte Fläche, die oftmals auch eingestreut ist, angeboten werden. Bei der Haltungsstufe „Mehr Tierwohl – sehr gut“ wird den Schweinen doppelt so viel Platz angeboten und die Buchten sind in drei Funktionsbereiche strukturiert. Und zwar in einem eingestreuten planbefestigten Liegebereich, einem Fressbereich sowie einem Außenklimabereich/Auslaufbereich, den sie ständig aufsuchen können.

Freiwillige Zusatzmodule im AMA-Gütesiegel

Zusatzmodul „Mehr Tierwohl - gut"
Zusatzmodul "Mehr Tierwohl - sehr gut"

Schon gewusst, ...

... dass laut Gesetz das Halten von Schweinen auf Vollspaltenböden ab 2040 verboten ist?


Nehmen Betriebe am AMA-Gütesiegel teil, müssen diese ihre Ställe bereits 2032 umgestellt haben.

Freilandhaltung von Schweinen

In Österreich gibt es Schweine in Freilandhaltung, die Anzahl ist jedoch sehr überschaubar. Das liegt an den vergleichsweise großen Flächen, die dafür notwendig sind (14 Schweine sind pro Hektar erlaubt. So viel Platz haben nur wenige Höfe), und den dementsprechend höheren Kosten dieser Haltungsform bei Schweinen. Es gibt zu wenige Konsumentinnen und Konsumenten, die bereit sind, bei Schweinefleisch den entsprechenden Preis zu bezahlen. Die meisten Schweine, die im Freiland gehalten werden, sind darüber hinaus auch Bio-Schweine.

Zusätzlich ist nicht jede Schweinerasse so „wetterfest“, dass sie sich zur Freilandhaltung eignet. Rassen, die für die Freilandhaltung in Frage kommen, sind nicht die effizientesten Futterverwerter. Freilandhaltung bedeutet also mehr Arbeit und höhere Ausgaben, vor allem bei den Futtermitteln.


Hinzu kommt das Risiko, dass Schweine auf der Weide leichter von Parasiten befallen werden. Das kann die ganze Herde und somit die Existenz der Landwirtinnen und Landwirte gefährden.

Bio-Haltung von Schweinen

Der Anteil an Bio-Schweinehaltung ist in Österreich gering. In der Bio-Haltung gelten die Vorgaben der EU-Bio-Verordnung.

Schon gewusst, ...

… dass eine Sau pro Wurf 12-15 Ferkel zur Welt bringt?

Bei Schweinen bezeichnet man den Geburtsvorgang als Abferkeln. Zum Abferkeln kommen die Tiere in einen abgetrennten Bereich von mindestens 4m2. Das ist die sogenannte Abferkelbucht.


Eine Abferkelbucht besteht aus drei Bereichen:


Ein Bereich ist für die Muttersau. Das Tier ist dort rund um die Geburt fixiert, damit die Sau die Ferkel nicht versehentlich erdrückt. 


Der zweite Bereich ist ein temperierter (mit Wärmelampe oder Wärmeplatte ausgerüsteter) Ruhebereich für die Ferkel. 


Der dritte ist sozusagen der Aufenthaltsbereich der Ferkel.

Die Tiere bleiben bis zu einem Monat in der Abferkelbucht.

AMA-Gütesiegel Schweinefleisch: die Kriterien gelten für Schweinemastbetriebe

AMA-Gütesiegel

Für die Schweinehaltung gibt es gesetzliche Mindestanforderungen. Das AMA-Gütesiegel setzt Standards, die darüber hinausgehen.

Hier ein paar Beispiele:

10 Prozent mehr Platz

Schweine im AMA-Gütesiegelprogramm haben 10 Prozent mehr Platz im Stall als gesetzlich vorgeschrieben. Laut „Masterplan Schwein“ soll das Platzangebot bis ins Jahr 2025 auf 15 Prozent und bis ins Jahr 2033 auf 20 Prozent angehoben werden.

Liegebereich

Bei Neubauten darf der Liegebereich nicht weniger als ein Drittel der Mindestfläche einer Bucht betragen. Der Perforationsanteil des Bodens darf dort nicht mehr als 10% betragen. Das gilt ab Ende 2032 für alle Betriebe.

Futtermittel

Zugekaufte Futtermittel müssen aus dem Qualitätssicherungssystem pastus+ stammen. Der Großteil der Futtermittel wird in den Betrieben jedoch selbst hergestellt.

Tiergesundheit

AMA-Schweinebäuerinnen und -bauern müssen am Tiergesundheitsdienst teilnehmen, der eine regelmäßige Betreuung durch Tierärztinnen und Tierärzte vorsieht.

Behandlung bei Krankheit

Sollte ein Tier erkranken, hat die Behandlung durch Tierärztinnen bzw. Tierärzte des Tiergesundheitsdienstes zu erfolgen. Zur anschließenden Erholung sind weiche Liegeflächen in der Krankenbucht zur Verfügung zu stellen.


Des Weiteren müssen die Betriebe am Antibiotika-Monitoring teilnehmen.

Eigenkontrolle

Die Landwirtin bzw. der Landwirt muss die Tiere zweimal täglich kontrollieren. Dabei sind die technischen Einrichtungen für Lüftung, Wasser- und Futterversorgung zu überprüfen. 

AMA-Gütesiegel „Mehr Tierwohl – Gut“

Das AMA-Gütesiegel „Mehr Tierwohl - gut“ verpflichtet Betriebe zu einer Schweinehaltung, die das Wohlbefinden der Tiere im Vergleich zu den gesetzlichen Vorgaben verbessert.


Schweine bekommen damit 60 Prozent mehr Platz als gesetzlich vorgegeben. Eingestreute Liegeflächen und Beschäftigungsmaterial wie Stroh-/Heuraufen, Hanfseile oder Holz werden von den Tieren gerne genutzt und sind verpflichtend anzubieten.

AMA-Gütesiegel „Mehr Tierwohl – Sehr Gut“

Das AMA-Gütesiegel „Mehr Tierwohl - Sehr gut“ bietet Schweinen weitere Möglichkeiten, ihren Verhaltensweisen nachzugehen. Doppelt so viel Platz im Stall und zusätzlicher Auslauf bieten den Tieren weitere Möglichkeiten und sorgen so für eine Steigerung des Wohlbefindens der Tiere. Darüber hinaus erhalten sie gentechnikfreie Futtermittel.

Das AMA-Gütesiegel „Mehr Tierwohl - Sehr Gut“ sieht folgende Verbesserungen vor:

100 Prozent mehr Platz

Die Tiere haben 100 Prozent mehr Platz als bei Betrieben, die nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Ein Viertel des “Mehr Tierwohl-Platzes” muss Auslauffläche sein. Der Auslauf muss den Tieren (abgesehen von einem kurzen Zeitraum fürs Ausmisten) ständig zur Verfügung stehen. Für den Grundwasserschutz muss die Fläche befestigt sein.

Ruhe

Zum Ausruhen gibt es Ruhebereiche mit eingestreuten Liegeflächen.

Futtermittel

Die Tiere bekommen nur gentechnikfreie Futtermittel europäischer Herkunft.

Beschäftigung

Den Schweinen steht Beschäftigungsmaterial in Form von Stroh und/oder Heu zur Verfügung.

Kupierverbot

Für alle Betriebe gilt, dass die Schwänze nicht kupiert (gekürzt) werden dürfen.

Kastration

Chirurgische Kastrationen sind nur unter Vollnarkose mit anschließendem Einsatz von Schmerzmitteln erlaubt.

Bio-Haltung

Bio-Schweinehalterinnen und -Schweinehalter müssen alle Vorgaben der EU-Bio-Verordnung einhalten. Damit dürfen sie ihre Tiere als Bio kennzeichnen.

Zu den Vorgaben gehören beispielsweise folgende Punkte:

Stall & Auslauf

Die Tiere dürfen ausschließlich in einem eingestreuten Stall mit ständigem Auslauf oder in einem Freilandgehege gehalten werden.

Außenbereich

Werden Bio-Schweine nicht in einem Freilandgehege gehalten, muss der Stall eingestreut sein und einen Außenbereich haben. Diese Auslaufmöglichkeit hat den Tieren bei „Bio” uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen.

Suhlen

Auch sollten die Freiflächen nach Möglichkeit unbefestigt sein und den Tieren Möglichkeiten bieten, sich zu suhlen.

Platz

Pro Hektar Betriebsfläche dürfen maximal 14 Schweine auf einem „Freiland-Hof“ gehalten werden.

Futtermittel

Die Futtermittel für die Tiere müssen als Bio-Futtermittel zertifiziert sein. Dabei ist es egal, ob diese selbst produziert oder zugekauft sind.

360°- Touren von echten Landwirtschaftsbetrieben

Schweinemastbetrieb „Mehr Tierwohl" 360° (1)

Dieser virtuelle Rundgang zeigt einen Schweinemastbetrieb, der am freiwilligen AMA-Gütesiegel-Modul „Mehr Tierwohl“ teilnimmt.

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Mythen vs Fakten: die AMA-Marketing klärt auf

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Gemeinsam kümmern sich Thomas und seine Frau jeden Tag um ihre Tiere. Die tägliche Kontrolle des Wohls der Tiere ist für die beiden selbstverständlich.

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Edith & Martin

Edith und Martin betreiben eine Landwirtschaft im oberösterreichischen Traunviertel. Auf ihrem Hof halten sie Zucht- und Mastschweine. Ihre Teilnahme am AMA-Gütesiegel Zusatzmodul „Mehr Tierwohl“, ist ein freiwilliges „Ja!“ zu strengeren Bestimmungen.

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Stefan & Franz

Tierwohl hat Priorität im Schweinestall von Stefan und Franz. Auf Tierwohl ist dementsprechend auch ihr Hof im Waldviertel ausgerichtet. Mehr Platz und Auslauf tragen dazu bei, dass die Schweine ihre natürlichen Verhaltensweisen besser ausleben können.

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Häufig gestellte Fragen zur Schweinehaltung

Bei Vollspaltenboden-Ställen besteht die gesamte Liege- und Bewegungsfläche aus meist betonierten Platten mit schlitzförmigen Ausnehmungen. Deshalb die Bezeichnung „Spaltenboden“.


Ist die gesamte Buchtenfläche derartig ausgeführt, spricht man von „Vollspaltenboden“. Diese sind aus Beton und müssen aus Flächenelementen bestehen. Durchgehende Schlitze sind nicht erlaubt. Die maximale Spaltenweite und die minimale Spaltenbreite sind gesetzlich festgelegt.

Das Kürzen von Schwänzen nennt man Kupieren. In Österreich ist es prinzipiell verboten. Allerdings gibt es in begründeten Fällen Ausnahmen. Um deren Sinnhaftigkeit als Konsumentin bzw. Konsument beurteilen zu können, ist es notwendig zu wissen, warum Schweineschwänze überhaupt kupiert werden.


In der intensiven Tierhaltung kommt es vor, dass Schweine die Schwänze von anderen Artgenossen in der Bucht („Kolleginnen“ ) „untersuchen“, sprich anknabbern. Entstehen dadurch Verletzungen, entwickelt sich eine gewisse Eigendynamik, denn Schweine mögen Blut. So kann es dazu kommen, dass die Schwänze angebissen werden. Diese Verletzungen können sich entzünden. Das gefährdet die Gesundheit des Tieres insgesamt. 


Allerdings kann Schwanzbeißen bei Schweinen auch das Ergebnis von schlechter Tierhaltung, schlechten Bedingungen und daraus resultierender Aggression oder Frustration sein. In solchen Fällen ist Schwanzbeißen nur das Symptom eines Problems, das durch Kupieren nicht gelöst werden kann. Dazu müssen primär die Haltungsbedingungen auf Mängel überprüft und entsprechend verbessert werden. Deshalb ist es wichtig, Ursache und Umstände zu kennen, ehe die Entscheidung zum Kupieren getroffen wird.


Im freiwilligen Zusatzmodul der AMA „Mehr Tierwohl - sehr gut“ werden nur Tiere mit nichtkupierten Schwänzen gekauft, „eingestallt“ und gehalten.

Männliche Ferkel werden aus zwei Gründen kastriert. Erstens, damit das Fleisch bei der Zubereitung nicht nach Eber riecht. Zweitens, weil diese Aggressivität, die bei Rangkämpfen auch zu Verletzungen führen kann, bei unkastrierten Ebern deutlich höher ist. 


Die Kastration, die nur wenige Sekunden dauert, darf nur durch sachkundige Personen (z.B. Tierärztinnen und Tierärzte) vorgenommen werden. Außerdem ist eine wirksame Schmerzbehandlung, die auch postoperativ wirkt, vorgeschrieben. Bei Schweinen in der Haltungsform „Mehr Tierwohl – sehr gut“ erfolgt die Kastration unter Vollnarkose.

Kranke Tiere müssen immer entsprechend behandelt werden. Welche Arzneimittel angewendet werden, entscheidet die Tierärztin bzw. der Tierarzt des Tiergesundheitsdienstes und die Landwirtin bzw. der Landwirt wird in der Praxis in die Behandlung eingebunden. Dies erfolgt nach genauen Vorgaben und ist nur nach entsprechender Einschulung durch den TGD möglich. Die Landwirtin bzw. der Landwirt kann also gewisse Behandlungen unter der Aufsicht und Verantwortung des Tierarztes durchführen. Die genauen Details dazu sind in der TGD-Verordnung festgehalten. 


Während der Behandlung unterliegen die Tiere bei den meisten Arzneimitteln einer sogenannten Karenz, und es darf kein Fleisch dieser Tiere auf den Markt gebracht werden. Nach Beendigung der medikamentösen Behandlung ist bis zur Schlachtung eine Wartezeit einzuhalten. So wird sichergestellt, dass das Medikament im Körper des Tieres zur Gänze abgebaut ist. Je nach verabreichten Medikamenten variiert die Wartezeit. Für AMA-Gütesiegel-Betriebe gilt immer die doppelte gesetzliche Wartezeit.

Die Zeiten, in denen Schweine alles zu fressen bekamen, was anderswo übrigblieb, sind längst vorbei. Heute ist gesetzlich genau festgelegt, was Schweine fressen dürfen und wie es dargeboten wird.


In Österreich kommt der Großteil des Futters vom eigenen Hof. Wenn das nicht der Fall ist, müssen die zugekauften Futtermittel pastus+-zertifiziert sein. Pastus+ ist ein Qualitätssicherungsprogramm für Futtermittelherstellerinnen und-hersteller.


Unabhängig davon, ob Futtermittel pastus+-zertifiziert sind oder nicht, etwa weil man sie entweder selbst anbaut oder beispielsweise bei Nachbarinnen und Nachbarn zukauft, werden bei Landwirtinnen und Landwirten, die am AMA-Gütesiegel-Programm teilnehmen, im Zuge der normalen Kontrollen regelmäßig Futtermittelproben genommen. Um Futterzukäufe rückverfolgen zu können, haben diese auch anhand von Lieferscheinen belegbar zu sein.

Hauptsächlich bekommen Schweine Getreide zu fressen. Gerste, Mais und zur Eiweißergänzung Soja-, Raps- oder Erbsenschrot. Schrot ist ein „Abfallprodukt“, genauer gesagt ein Nebenprodukt aus der Herstellung von Fetten (Sojaöl, Rapsöl …).


Es gibt eine Liste, auf der die Futtermittel verzeichnet sind, die für die Schweinemast zugelassen wurden. Da das AMA-Gütesiegel in einigen Bereichen strenger ist als das Gesetz, dürfen manche der dort verzeichneten Futtermittel dennoch nicht im Rahmen des AMA-Gütesiegelprogramms verfüttert werden. Sie stehen auf einer entsprechenden Negativliste.


Sowohl Mischfuttermittel, das sind gewissermaßen nährstoffoptimierte Müslimischungen für Schweine, als auch Einzelfuttermittel müssen zertifiziert und als „pastus+ AMA-Gütesiegel-tauglich“ gekennzeichnet sein.

Vieles funktioniert heutzutage automatisch. Das Füttern, das Tränken, die Klimaregelung. Dennoch geht eine Bäuerin/ein Bauer mindestens zweimal täglich in den Stall, um nach den Tieren zu sehen, zu schauen, ob alles passt, es allen gut geht. Gemäß der AMA-Gütesiegel-Richtlinien zur Schweinehaltung muss sie/er zweimal täglich im Stall nach dem Rechten sehen.

Das rot-weiß-rote AMA-Gütesiegel garantiert, dass die Tiere ihr gesamtes Leben in Österreich verbracht haben. Es garantiert somit, dass sie hier geboren, gemästet und geschlachtet wurden. Eine Garantie, die nur aufgrund der lückenlosen Rückverfolgbarkeit ausgesprochen werden kann. 


Im AMA-Gütesiegel-Programm wird jedes Schwein zusätzlich zur gesetzlich vorgegebenen Kennzeichnung mit einem eigenen AMA-Stempel tätowiert. Der tätowierte Code enthält das Bundesland und die Betriebsnummer des Mastbetriebs und gibt somit Information zur Herkunft der Tiere. Auf dem verpflichtenden „Viehverkehrsschein“, ohne den weder der Verkauf noch die Schlachtung des Tieres möglich ist, sind weitere Angaben enthalten, die die lückenlose Rückverfolgbarkeit sicherstellen.

Die für die Betreuung der Tiere auf einem Hof zuständigen Personen müssen über eine landwirtschaftliche oder nutztierhaltungsbezogene Ausbildung verfügen. Dabei ist ein nachweisbarer Erwerb von speziellen Kenntnissen und Fähigkeiten der Schweinehaltung vonnöten. Außerdem haben diese Personen regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre, an einer Schulung teilzunehmen. Die Teilnahme an diesen Schulungen ist nachzuweisen.

Um das Tierwohl in der Schweinehaltung zu gewährleisten, gibt es in Österreich Gesetze und Verordnungen sowie Tierhaltungsrichtlinien im Rahmen des AMA-Gütesiegel-Programmes.


Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien wird durch laufende Kontrollen und Überwachungen sichergestellt. Behörden sowie Tierärztinnen und Tierärzte führen Inspektionen auf den Betrieben durch, um sicherzustellen, dass die Tiere artgerecht gehalten werden.

Nimmt ein Betrieb am AMA-Gütesiegel-Programm teil, muss dieser zusätzliche Kriterien einhalten, die in den AMA-Gütesiegel-Richtlinien festgelegt sind.


Die Kontrolle zur Einhaltung dieser Kriterien erfolgt auf Basis der dreistufigen Kontrollpyramide.


  1. Stufe: Eigenkontrolle durch Lizenznehmerinnen und Lizenznehmer wie Landwirtinnen und Landwirte, Transporteurinnen und Transporteure, Schlacht- oder Zerlegebetriebe;  
  2. Stufe: externe Kontrolle durch akkrediertes Kontrollunternehmen
  3. Stufe: Überkontrolle der externen Kontrolle durch AMA-Marketing

Die Schweinehaltung kann sowohl die Lebensmittelsicherheit als auch die Lebensmittelqualität beeinflussen. So wirken sich z.B. Haltungsformen, Tiergesundheit, Fütterung, Medikamenteneinsatz, Hygiene und Sauberkeit auf die Fleischqualität aus.

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