AMA Meilensteine

AMA

Meilensteine

Hier sehen Sie einen Auszug unserer wichtigsten Meilensteine:

1996

AMA-Gütesiegel Richtlinie Frischfleisch

AMA-Gütesiegel Richtlinie Frischfleisch

Erstmals wird eine Qualitätsrichtlinie für Frischfleisch eingeführt. Die Richtlinie regelt die Herstellung, garantiert die Nachvollziehbarkeit der Herkunft sowie einen hohen Hygienestandard von Frischfleisch.

1998

Rindfleisch Kennzeichnung „bos“

Rindfleisch Kennzeichnung „bos“

Das „bos"-Zeichen bestätigt die unabhängige Absicherung der freiwilligen Angaben zu bestimmten Merkmalen oder Bedingungen der Erzeugung. „bos“ garantiert die Richtigkeit der Angaben auf den Produkten der Programmteilnehmer*innen. Fleisch vom Alpenvorlandrind muss schließlich aus dem Alpenvorland kommen. Die über 80 Programme für Rind-/Kalbfleisch werden von der AMA mittlerweile abgesichert und regelmäßig überprüft.

2001

VERBOT VON LEGEBATTERIEN

VERBOT VON LEGEBATTERIEN

Im AMA-Gütesiegel-Programm „Frischeier“ wird die Käfighaltung von Legehennen verboten. Seither gibt es Eier mit dem AMA-Gütesiegel nur noch aus Boden-, Freiland- oder Biohaltung.

2002

AMA-Biozeichen

AMA-Biozeichen

Eine AMA-Richtlinie für biologisch erzeugte Lebensmittel tritt in Kraft. Im Jahr 2002 starteten wir mit dem AMA-Biozeichen, das mittlerweile durch das AMA-Biosiegel ersetzt wurde.

2003

AMA-Gütesiegel-Richtlinie „Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel“

AMA-Gütesiegel-Richtlinie „Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel“

Diese Richtlinie für die Landwirtschaft wurde entwickelt, um den gestiegenen Konsumentenerwartungen Rechnung zu tragen. Inhaltliche Schwerpunkte sind Pflanzenschutz- und Düngemitteleinsatz, Produkt- und Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Hygiene sowie ein modernes Abfallmanangement.

Kontrolliert wird mittels einer jährlichen Vor-Ort-Kontrolle. Ergänzend dazu gibt es ein risikobasiertes und systematisches Monitoring auf Pflanzenschutzmittelrückstände. Zu Beginn hatte dieses AMA-Qualitätsprogramm 500 Teilnehmer. Aktuell sind es 2600 Teilnehmer. Im Jahr 2005 wurde diese Richtlinie unter der Bezeichnung AMAG.A.P. als weltweit erster Standard vom internationalen Qualitätssicherungsprogramm GLOBALG.A.P. anerkannt. AMAG.A.P. steht für die gute Agrarpraxis im AMA-Gütesiegel-Programm.

2006

AMA-Futtermittelrichtlinie pastus+

AMA-Futtermittelrichtlinie pastus+

Die Qualitätskriterien für Mischfuttermittel werden definiert. Seit 2006 werden diese Kriterien kontrolliert.

2008

Ei-Stempelung

Ei-Stempelung

Der Code („Stempel“) auf dem Ei wird eingeführt. Bereits im Legehennenbetrieb müssen Frischeier mit einem Code gestempelt werden. AT steht für Österreich. Die Haltungsform ist ein Teil des Codes: 2 steht für Bodenhaltung, 1 steht für Freilandhaltung, 0 steht für Biohaltung. Neben der Haltungsform steht die Betriebsnummer. Ausprobieren auf https://www.eierdatenbank.at/

2010

VERBOT VON STÄRKE IN AMA-FLEISCHERZEUGNISSEN

VERBOT VON STÄRKE IN AMA-FLEISCHERZEUGNISSEN

Die Überarbeitung der AMA-Gütesiegel-Richtlinien für Fleischerzeugnisse führt zur Einführung vieler neuer Qualitätskriterien. Eines davon ist das Verbot des Einsatzes von Stärke (Mehl) und ähnlich wirkenden Stoffen in Wurstprodukten. Dadurch wird in Fleischerzeugnissen mit dem AMA-Gütesiegel der Einsatz von hochwertigem Muskelfleisch gefördert. Produkte werden nicht verfälscht.

2011

Schweinefleisch Kennzeichnung „sus“

Schweinefleisch Kennzeichnung „sus“

Analog zum „bos“-Zeichen bestätigt das „sus"-Zeichen die unabhängige Absicherung der freiwilligen Angaben zu bestimmten Merkmalen oder Bedingungen der Erzeugung von Schweinefleisch. „sus“ garantiert die Richtigkeit der Angaben auf den Produkten der Programmteilnehmer*innen. Über 25 Programme für Schweinefleisch werden von der AMA mittlerweile abgesichert und regelmäßig überprüft.

2012

5 PUNKTEPROGRAMM TIERWOHL IM SCHWEINEBEREICH

5-Punkte-Programm „Tierwohl“ im Schweinebereich

  • Schmerzmitteleinsatz bei der Kastration
  • Krankenbuchten für die Tiere
  • stressstabile Genetik in der Zucht
  • organisches Beschäftigungsmaterial (z. B. Holz)
  • bessere Hygiene

Zusätzlich wird die Kontrollfrequenz erhöht.

2015

AMA-Gütesiegel-Programm „Haltung von Kühen“

AMA-Gütesiegel-Programm „Haltung von Kühen“

99 % der Milch liefernden Landwirt:innen nehmen am AMA-Gütesiegel Programm teil.

2015

100 % MILCH OHNE GENTECHNIK

100 % MILCH OHNE GENTECHNIK

Für AMA-Gütesiegel-Milchprodukte darf nur mehr Milch verwendet werden, die ohne den Einsatz von gentechnisch veränderten Futtermitteln zur Fütterung der Milchkühe produziert wird.

2017

AMA-GÜTESIEGEL-MODUL „MEHR TIERWOHL“

AMA-GÜTESIEGEL-MODUL „MEHR TIERWOHL“

Das AMA-Gütesiegel-Zusatzmodul „Mehr Tierwohl“ garantiert Schweinen mehr Platz und eingestreute Liegeflächen. Im März 2022 wird das Modul in die zwei Stufen „Gut“ und „Sehr gut“ unterteilt. Wichtige Parameter, wie ein verbessertes Platzangebot und eingestreute Liegeflächen (in beiden Stufen), Auslauf und gentechnikfreies Futter aus Europa, Kupierverbot und Kastration nur unter Narkose werden auf der Stufe sehr gut umgesetzt.

2017

NEUE KONTROLLSYSTEME ZUR SICHERSTELLUNG DES TIERWOHLS

NEUE KONTROLLSYSTEME ZUR SICHERSTELLUNG DES TIERWOHLS

Seit 2017 erfolgt eine nachhaltige Verbesserung des Tierwohls durch eine engmaschige Kontrollsystematik bei Verfehlungen im Bereich der Tierhaltung in Milchviehbetrieben.

2017

AMA-Gütesiegel-Frischfleisch: Schaffung von Modulen

AMA-Gütesiegel-Frischfleisch: Schaffung von Modulen

z. B. „regionale Herkunft“, „besondere Fütterung“, „seltene Rasse“ AMA-Gütesiegel-Fleisch, das zusätzlich und nachweislich nach den Kriterien und Anforderungen des jeweiligen Moduls hergestellt wird, kann am Point of Sale mit dem AMA-Modul gekennzeichnet werden und wird somit für die Konsument:innen erkennbar.

2020

AMA-Genussregion

AMA-Genussregion

Richtlinien für die Qualitäts- und Herkunftssicherung von Produkten für Gastronomie, Lebensmittelmanufakturen und Direktvermarkter (z. B. Hofläden) werden eingeführt. Die mittlerweile rund 3.000 teilnehmenden Betriebe dürfen ihre Produkte mit dem Gütesiegel „AMA GENUSS REGION“ auszeichnen.

2022

AMA-Gütesiegel Schweinehaltung

AMA-Gütesiegel Schweinehaltung

Die Schweinehaltung im AMA-Gütesiegel-Programm wird wieder weiterentwickelt. In den Basisanforderungen des AMA-Gütesiegels haben Schweine nun 10 % mehr Platz. Darüber hinaus werden zwei Tierwohl-Stufen eingeführt. Die Teilnahme der Produzenten ist freiwillig:
Stufe 1 bietet Schweinen 60 % mehr Platz im Vergleich zu den AMA-Gütesiegel-Basisanforderungen und eingestreute Liegeflächen.
Stufe 2 garantiert 100 % mehr Platz, eingestreute Liegeflächen und Auslauf ins Freie.

2024

Verbot der dauernden Anbindehaltung von Rindern

Verbot der dauernden Anbindehaltung von Rindern

In allen AMA-Richtlinien wird die dauernde Anbindehaltung von Rindern ab 2024 verboten. In der Kombinationshaltung müssen Rindern mindestens 90 Tage pro Jahr Auslauf oder andere Bewegungsmöglichkeiten (z. B. im Auslauf, im Stall oder auf der Weide) gewährt werden.

2030

Masterplan Schwein

Masterplan Schwein

Bis 2030 soll die Hälfte der in AMA-Programmen produzierten Schweine aus „Bio“- oder „Mehr Tierwohl“-Haltung stammen.